Es ist uns ein Anliegen, uns einmal bei DIVO - der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e. V. - zu bedanken. Ohne die Hilfe von DIVO hätten wir vermutlich nie Ansprüche gegen die eigene Autoversicherung nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall geltend gemacht. Warum?
Unser Sohn wurde bei einem Unfall verletzt. Der Unfall ereignete sich mit einem Fahrzeug der eigenen Familie, in dem er mitfuhr. Bei dem Unfall erlitt er eine Querschnittslähmung mit Beatmungspflicht. Er ist jetzt mit 7 Jahren immer auf Hilfe und Pflege angewiesen. Wir waren der Meinung, dass gegen die eigene Autoversicherung kein Anspruch besteht, weil der Unfall von einem Familienmitglied verursacht wurde. Bestärkt wurden wir, da Angehörige, Freunde und Bekannte auch dieser Ansicht waren. Weder seitens der Polizei, der Krankenkasse oder Krankenhaus erhielten wir ebenfalls keine Hinweise, so dass es zu einem Spendenaufruf kam.
Problematisch war, dass unser Sohn in der vorhandenen Wohnung nicht hätte gepflegt werden können. Die Wohnung war zu klein und nicht behindertengerecht. Auch das Familienauto war nicht geeignet, um unseren Sohn irgendwohin zu fahren. Der Unfall war im Sept. 2019. Er befand sich anschließend monatelang wegen erforderlicher Reha-Maßnahmen in Kliniken. Wir wurden in einer der Kliniken zufällig auf den von DIVO herausgegebenen Flyer „Wenn Papa einen Unfall baut …“ aufmerksam sowie auf die Broschüre „Unfall-Schwerstverletzt-Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“. Wir konnten es kaum glauben. Genau unser Unfall wurde dort beschrieben. Wir nahmen sofort Kontakt mit DIVO auf und schilderten, was in unserem Fall passiert war. Uns wurde erklärt, dass wir kein Einzelfall wären. Das seien die Unfälle, in denen fast nie Ansprüche geltend gemacht werden würden. Wir waren also nicht allein so unwissend. Man bot uns an, über angeschlossene Rechtsanwälte den Sachverhalt prüfen zu lassen um dann die Ansprüche für unser Kind geltend zu machen. Damit waren wir einverstanden, so dass Anfang März 2020, also 6 Monate nach dem Unfall, die Rechtsanwälte eingeschaltet wurden. Bei der ersten Kontaktaufnahme wurden wir darauf hingewiesen, dass bereits wertvolle Zeit verloren sei. Denn gerade während der Dauer einer stationären Behandlung wäre diese Zeit zu nutzen, um die erforderlichen Vorbereitungen für die Entlassung aus der Reha-Klinik nach Hause in die Wege zu leiten. Den über DIVO eingeschalteten Rechtsanwälten gelang es, trotz der in Unkenntnis verlorenen Zeit, innerhalb von sage und schreibe 6 Monaten den Schaden über Schmerzensgeld, behindertengerechten Wohnraummehrbedarf sowie das erforderliche behindertengerechte Fahrzeug zu regeln. Wir konnten im Okt. 2020 in ein Haus einziehen, das den Bedürfnissen unseres Sohnes entspricht, verfügen über ein behindertengerechtes Fahrzeug und sind nunmehr in der Lage, unseren Sohn angemessen entsprechend seinen Bedürfnissen zu versorgen.
Ohne die Informationen von DIVO – der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e. V. hätten wir nie Ansprüche geltend gemacht. Das Erreichte hätten wir ohne deren Hilfe nie geschafft. Hierfür nochmals herzlichen Dank; auch für die Vermittlung der Anwaltkanzlei, die auf derartige Schäden mehr als spezialisiert ist. Dass wir sofort Mitglied in dem Verein wurden versteht sich von selbst.
Unser Dank gilt auch der R + V Versicherung, die den Schaden fair, unkompliziert und zügig reguliert hat. Wir können nur Gutes über diese Versicherung berichten. Danke auch für den eingeschalteten Rehadienst, der uns in jeder Hinsicht unterstützt hat.
Fam. Hallauer-Wansdorf