OLG Schleswig spricht Tochter eine Entschädigung von 10.000 € zu
(Urteil vom 23.02.2021 – Aktenzeichen 7 U 149/20)
OLG Schleswig bestätigt in der genannten Entscheidung, dass es letztlich keine
„Obergrenze“ von 10.000 € gibt, sondern dass es sich bei dem in der Gesetzgebung
genannten Betrag lediglich um eine Orientierungshilfe handelt.