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Was bei Unfallopfer und ihren Angehörigen zu beachten ist

25.01.2021 10:50

Nach einem Unfall mit schwerem Personenschaden sind Sozialarbeiter*Innen die Personen, die als Erste Ansprechpartner der Betroffenen bzw. deren Angehörigen sind.

 

Sie befinden sich in einer Schlüsselposition und sind damit in der Lage, noch während der Dauer der Intensivbehandlung die Weichen für die sich in der Regel anschließende Rehabilitation zu stellen.

 

Da es wichtig ist, dass nach einer Intensivbehandlung sofort die „richtige“ Rehabilitationsphase eingeleitet wird, sollte dringend die Einschaltung eines Reha-Dienstes empfohlen werden.

 

Viele Versicherungen bieten zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen derartige Dienste an. Diese werden keinesfalls eingeschaltet, um mögliche Ansprüche zu reduzieren, sondern um Betroffene und Angehörige zu unterstützen. Sie kümmern sich um erforderliche Maßnahmen, helfen bei der Beschaffung von Hilfsmittel und werden eingeschaltet, um das Wohnumfeld des Betroffenen entsprechend seinen Bedürfnissen herzurichten. Kurzum: Unfallopfer und Angehörige, die nicht selten nach einem Unfall mit schwerem Personenschaden überfordert sind, sollten die sich bietende Unterstützung kennenlernen und gegebenenfalls annehmen.

 

Sprechen Sie Unfallopfer und Angehörige direkt auf derartige Möglichkeiten an. Empfehlen Sie unter Vorlage eines Attestes, aus dem sich Art und Umfang der Verletzungen ergeben sollten, selbst oder über beauftragte Rechtsanwälte, dass die beteiligte Haftpflicht- oder Unfallversicherung einen Reha-Dienst einschaltet.

In Betracht kommen:

  • Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers;
  • die eigene Haftpflichtversicherung bei Bestehen einer Fahrerschutzversicherung;
  • eventuell bestehende private Unfallversicherungen, wenn diese die Unterstützung durch einen Reha-Dienst vorsehen.

 

Durch die Hinweise der Sozialarbeiter*Innen kann unter Umständen eine optimale Rehabilita- tion erfolgen. Wertvolle Zeit geht nicht mehr verloren. Unfallopfer und Angehörige werden dankbar sein.

 

Hinweise ergeben sich auch aus unserer Broschüre: Unfall-Schwerstverletzt-Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige.

 

DIVO Deutsche Interessengemeinschaft                      
für Verkehrsunfallopfer e. V., Düren