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Was bei Unfallopfer und ihren Angehörigen zu beachten ist

22.08.2022 11:53

 

Hinweise für Sozialarbeiter*lnnen

 

Nach einem Unfall mit schwerem Personenschaden sind Sozialarbeiter*Innen die Personen, die als Erste Ansprechpartner der Betroffenen bzw. deren Angehörigen sind.

 

Sie befinden sich in einer Schlüsselposition und sind damit in der Lage, noch während der Dauer der Intensivbehandlung die Weichen für die sich in der Regel anschließende Rehabilitation zu stellen.

 

Da es wichtig ist, dass nach einer Intensivbehandlung sof 01t die „richtige'· Rehabilitationsphase eingeleitet wird, sollte dringend die Einschaltung eines unabhängigen und zertifizierten Reha-Dienstes empfohlen werden.

 

Viele Versicherungen bieten zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen dermtige Dienste an. Diese werden keinesfalls eingeschaltet, um mögliche Ansp1iiche zu reduzieren, sondern um Betroffene und Angehörige zu unterstützen. Sie kümmern sich um erforderliche Maßnahmen, helfen bei der Beschaffung von Hilfsmittel und werden eingeschaltet, um das Wohnumfeld des Betroffenen entsprechend seinen Bedürfnissen herzurichten. Kurzum: Unfallopfer und Angehörige, die nicht selten nach einem Unfall mit schwerem Personenschaden überfordert sind, sollten ilie sich bietende Unterstützung kennenlernen und gegebenenfalls annehmen.

 

Die Einschaltung eines Reha-Dienstes beinhaltet zudem oft die Übernahme von Kosten und die Bewilligung von Heilmaßnahmen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Sozialversicherungsträger nicht vorgesehen sind.

 

Informieren Sie Unfallopfer und Angehörige, dass es derartige Möglichkeiten gibt. Empfehlen Sie unter Vorlage eines Attestes, aus dem sich Art und Umfang der Verletzungen ergeben sollten, selbst oder über beauftragte Rechtsanwälte, dass die beteiligten Haftpflicht-oder Unfallversicherungen einen Reha-Dienst einschalten.


In Betracht kommen:

  • Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers;
  • die eigene Haftpflichtversicherung bei Bestehen einer Fahrerschutzversicherung;
  • eventuell bestehende private Unfallversicherungen, wenn diese die Unterstützung durch einen Reha-Dienst vorsehen.

 

Durch diese Hinweise der Sozialarbeiter*Innen kann unter Umstä..11den eine optimale Rehabilita- tion erfolgen. We1tvolle Zeit geht nicht mehr verloren. Unfallopfer und Angehörige werden für diese Informationen dankbar sein.


Hinweise ergeben sich auch aus unserer Broschüre

Unfall-Schwerstverletzt-Hilfe
Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige.

 
DIVO Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e. V., 52349 Düren