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Ersthilfe

 

Direkt nach dem Unfall – Erste Schritte:
Was ist zu tun?

 

Während Sie oder Ihre Angehörigen von dem Unfall völlig überrascht, voller Sorge und auch Angst sind, tun die Profis ihre Arbeit, ruhig, routiniert und mit viel Erfahrung. Das mag Ihnen manchmal nicht schnell genug gehen oder Sie verstehen nicht, was Polizei, Rettungskräfte und Pflegepersonal tun. Seien Sie beruhigt, diese Menschen machen ihre tägliche Arbeit und wissen, was sie tun. Zum Wohl des Verletzten und auch der Angehörigen.

 

Weitere Fragen? Wir melden uns!

Polizei

Die Polizei erscheint an einer Unfallstelle, um Gefahren abwehrende Maßnahmen zu treffen, wie zum Beispiel Absperrmaßnahmen. Die Polizei sorgt auch dafür, dass weitere notwendige Hilfe gewährt wird. Daneben prüft sie, ob ein strafbares Fehlverhalten zu dem Unfall geführt hat. Wenn dann eine Straftat erkennbar ist, wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Dazu ist sie durch die Strafprozessordnung gezwungen. Sie hat in dem Fall keinen Ermessenspielraum.

 

Wenn die Polizei tätig wird, fertigt sie einen schriftlichen Vorgang, der von der Sachbearbeitung später bearbeitet wird. Wenn Sie Fragen zu dem Unfallgeschehen haben, können Sie bei der Unfall-Sachbearbeitung der Polizei nachhören.

 

Für den weiteren Fortgang ist es hilfreich, wenn Sie wissen, welche Polizeibehörde den Unfall bearbeitet und wie die Vorgangsnummer der Polizei lautet. Info: Welche Polizeibehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Unfallort.

Im Krankenhaus

Verhalten gegenüber dem Patienten

 

Schwer verletzte Patienten sind in ihrem Bewusstsein oft eingeschränkt oder befinden sich im Koma. Die Augen sind häufig geschlossen und sie scheinen zu schlafen. Dennoch ist man heute davon überzeugt, dass die Patienten vieles, was um sie herum geschieht, wahrnehmen. Vermeiden Sie daher Besuch zu vieler Personen. Besser sind häufige und kurze, aber regelmäßige Besuche. Sprechen Sie möglichst ruhig und gelassen und vermeiden Sie lautes Rufen und emotionale Ausbrüche.

 

Verhalten gegenüber dem Behandlungsteam

 

Im Mittelpunkt steht für Sie die Erkrankung Ihres Angehörigen. Bedenken Sie jedoch, dass in der Klinik weitere Patienten in ähnlicher Situation liegen, mit dem gleichen Anspruch auf intensive Behandlung. Dem Behandlungsteam sollten maximal zwei Personen als Ansprechpartner benannt werden. Verabreden Sie Besuchszeiten, in denen Sie ungestörten Zugang zu Ihrem Angehörigen haben und den Behandlungs- und Pflegeablauf möglichst wenig stören.

Wichtige Ansprechpartner im Krankenhaus sind für Sie die Ansprechpartner des Sozialdienstes des Krankenhauses. Fragen zur Hilfeplanung, zur Antragstellung bei einem Kostenträger oder zur

Überleitung aus der Klinik nach Hause (mit ambulanter Rehabilitation) oder stationär in eine Rehabilitationseinrichtung können mit den Fachleuten besprochen werden.

Versicherungen

Man unterscheidet zwischen Kaskoversicherungen, durch die ein Gegenstand, wie zum Beispiel ein Fahrzeug, gegen Schäden versichert wird und Haftpflichtversicherungen.  Letztere übernehmen Zahlungsverpflichtungen von Menschen, die für einen Schaden haften, die also zahlungspflichtig sind.
Hat zum Beispiel der Fahrer eines Fahrzeuges einen Unfall verursacht, bei dem sowohl ein fremdes als auch sein eigenes Fahrzeug beschädigt wurden, haftet er für den Schaden an dem fremden Fahrzeug. Diesen Schadensausgleich übernimmt also seine Haftpflichtversicherung. Den Schaden an dem eigenen Fahrzeug übernimmt dem Prinzip nach seine Vollkaskoversicherung.
 
Opfer von Straßenverkehrsunfällen haben es somit meistens mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tun. Daher ist es wichtig, schnell zu erfahren, welche Haftpflichtversicherung besteht. In Deutschland werden nur solche Kraftfahrzeuge zugelassen, für die eine Haftpflichtversicherung besteht.

 

Der Zentralruf der Autoversicherer teilt mit, bei welcher Versicherung der Unfallverursacher versichert ist. Tel: 0180/25026

 

Die Verkehrsopferhilfe e.V. hilft, wenn der Unfallverursacher nicht durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Tel: 040/301800    
 

Automobilclubs

Als Mitglied eines Automobilclubs erhalten Sie oftmals Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs und können zahlreiche Hilfen der Clubs in Anspruch nehmen.

 

  • Allgemeiner deutscher Automobilclub (ADAC), Tel: 0180/222 22 22
  • Automobilclub von Deutschland (AvD), Tel: 0180/216 25 16
  • Autoclub Europa (ACE), Tel: 0180/233 66 77

Psychotherapeutische Hilfe

Häufig bedeutet ein Unfall und ein schwer verletzter Angehöriger eine extreme Überforderung, die mit Ängsten, Sorgen und Verzweiflung verbunden ist. Ein rein passives Hinnehmen dieser Belastungssituation ist in den meisten Fällen nicht angeraten. Es hat sich für viele Angehörige bewährt, Ängste und Befürchtungen auszusprechen. Manchmal reicht es aber nicht aus, sich mit Familienangehörigen oder Freunden auszutauschen. Dann ist in der Regel ein Gespräch mit Ihrem Arzt oder die fachliche Hilfe eines Psychologen, Psychiaters oder Psychotherapeuten sinnvoll.

Trauerbewältigung

Wenn ein geliebter Mensch in Ihrer Umgebung schwer verletzt wird oder gar stirbt, ist Trauer eine völlig gesunde und angemessene Reaktion. Die Trauer geht häufig einher mit:

 

 

  • Unverständnis („Wieso musste das gerade meinem geliebten Menschen passieren?“),
  •  Selbstvorwürfen („Hätte ich nicht besser ...“!)
  • Leugnen („Nein, das ist nicht passiert!“)

 

Häufig folgt erst später ein Akzeptieren der Situation, dem dann eine konstruktive Phase der Bewältigung folgen kann.


 

Lassen Sie sich von Menschen unterstützen, die mit Trauerarbeit Erfahrung haben.  Es ist ungemein erleichternd, wenn man über seine Gefühle reden kann. Unterstützend wirken dabei Seelsorger, Pfarrer oder Geistliche anderer Konfessionen, Psychotherapeuten oder auch andere Menschen, zu denen Sie Vertrauen haben. In dieser Situation alleine zu bleiben ist schwer und führt nicht selten zu Depressionen und einer daraus folgenden Handlungsunfähigkeit. Auch im Internet finden Sie Hilfen.  Das persönliche Gespräch ist aber für die meisten Menschen die größte Hilfe