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Prävention

 

Zu wissen, wie man sich im Falle eines schweren Verkehrsunfalls als Ersthelfer richtig verhält, kann Menschenleben retten. Jeder Laie kann mit geringem Aufwand helfen, bis Rettungskräfte an der Unfallstelle eingetroffen sind. Nutzen Sie daher bitte auch Auffrischungslehrgänge von Rettungsdiensten, damit Sie über Hilfemöglichkeiten Bescheid wissen.

Europäischer Unfallbericht

  • Durch die Nutzung des Europäischen Unfallbericht können Sie sich einen Großteil unangenehmer Auseinandersetzungen mit Versicherungen ersparen.
  • Es handelt sich dabei sich um ein international gebräuchliches Formular, das die Europäische Union gemeinsam mit den Versicherern für solche Straßenverkehrsunfälle entwickelt hat, bei denen die Verursacherfrage klar und die Unfallbeteiligten sich einig sind. Das blau-gelbe Formular füllen die Beteiligten gemeinsam aus und unterschreiben es.  Durch diesen Vorgang erfolgt kein Schuldanerkenntnis, sondern es werden die objektiv feststellbaren Fakten dokumentiert. Das gemeinsame Ausfüllen schafft Klarheit über Unfallhergang, die Beteiligten und hilft bei der Kommunikation mit der Versicherung, um die Schadensabwicklung zügig bearbeiten zu können.

 

Dazu gehören:

 

  • Personalien der Beteiligten (inkl. Info zur bestehenden Versicherung) – neu, bitte prüfen
  • Erreichbarkeit der Beteiligten
  • Daten der Fahrzeuge
  • Position der Fahrzeuge an der Unfallstelle (Skizze)
  • Schäden
  • Jeder Beteiligte erhält eine identische Kopie des Unfallberichts. Der Europäische Unfallbericht sollte neben dem Erste-Hilfe-Kasten und dem Warndreieck zur Standardausstattung jedes Autos gehören. Das Formular erhalten Sie von ihrer Versicherung oder Sie laden es aus dem Internet: Europäischer Unfallbericht

 

Die DIVO hat eine Kurzform eines Unfallberichts entwickelt, in dem die wichtigsten Punkte aufgeführt sind. Bewahren Sie diesen Flyer im Handschuhfach ihres Autos auf, so haben Sie ihn im Falle eines Unfalls griffbereit.

 

Feuerlöscher

  • In Deutschland sind Feuerlöscher nur in Reisebussen und bei Gefahrguttransporten vorgeschrieben. Dennoch können Sie durch das Mitführen eines Feuerlöschers im Auto größeren Schäden vorbeugen, indem Sie Brände schon sofort bei der Entstehung bekämpfen.
  • In einigen Ländern Europas ist das Mitführen von Feuerlöschern auch im PKW vorgeschrieben.
  • Gewerblich Tätige, die eine oder mehrere Gasflaschen im Auto transportieren, sind seit dem 01.01.2004 gesetzlich verpflichtet, mindestens einen 2kg-Feuerlöscher mitzuführen.
  • Ideal für das Auto sind 2kg- oder 6kg-Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C. Die Brandklasse A bezeichnet Brände mit festen Stoffen wie Textilien und Autoreifen. Die Klasse B bezeichnet Brände mit flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen wie Benzin, Öl und Kunststoffe. Die Brandklasse C bezeichnet Brände von Gasen. Da in einem Kraftfahrzeug immer verschiedene brennbaren Stoffe vorhanden sind, sollte ein Feuerlöscher für alle Brandklassen geeignet sein.
  • Ein 2kg-Feuerlöscher passt oftmals gut unter den Beifahrersitz. Wem aber mehr Platz im Auto zur Verfügung steht, der sollte sich einen 6kg-Feuerlöscher mitführen und sich mit dessen Handhabung vertraut machen.


Erste Hilfe und Verbandskasten

Die größte Schwachstelle in der Rettungskette ist der Zeitraum zwischen dem Unfall und dem Absetzen des Notrufs bzw. dem Eintreffen der Rettungskräfte. Laut Statistik unterbleibt in 80% von Unfällen jegliche Hilfeleistung aus Unsicherheit und Angst, etwas falsch zu machen. Das Einzige, was man falsch machen kann, ist allerdings, nicht zu helfen – man macht sich übrigens damit sogar strafbar (unterlassene Hilfeleistung). 5-10% der schwerverletzten Unfallopfer würden überleben, wenn rechtzeitig Erste Hilfe geleistet worden wäre. Ein Großteil der Bevölkerung hat zwar – meist vor Erwerb des Führerscheins – einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Aber wie lange ist das her? Erfahrungsgemäß hat man bereits nach einem Jahr die Hälfte des Erlernten wieder vergessen. DIVO setzt sich dafür ein, regelmäßig einen Auffrischungskurs zu machen. Diesen kann man in wenigen Stunden regelmäßig vor Ort bei einem der Hilfsdienste wie Malteser, Johanniter oder Rotes Kreuz machen. (Hier sollten entsprechende Links zu den überregionalen Anbietern gesucht und veröffentlicht werden). Um die Scheu vor der Ersten Hilfe möglichst früh abzubauen, empfiehlt DIVO, bereits mit Kindern Erste Hilfe Maßnahmen zu üben. Sie haben wenig Berührungsängste und gehen neugierig und unbefangen daran. Schulsanitäter und Erste-Hilfe-Angebote in Kita und Schulen sind tolle Angebote der frühzeitigen Sensibilisierung.

 

  • Das Mitführen von Erste-Hilfe-Material im Auto ist gemäß Straßenverkehrsordnung Pflicht. Durch die DIN-Norm 13164 wird der Inhalt vorgeschrieben.
  • Weil die Brauchbarkeit von Pflastern, sterilen Kompressen und elastischen Einmalhandschuhen begrenzt ist, gilt es, das Verfallsdatum des Verbandskasten zu beachten. Gegebenenfalls, insbesondere nach Gebrauch, ist der Verbandskasten zu ergänzen oder zu ersetzen.
  • Selbstverständlich sollte der Verbandskasten leicht zugänglich im Fahrzeug verwahrt werden, damit im Bedarfsfall ohne Zeitverlust Hilfe geleistet werden kann.
  • Alle Fahrzeugführer können zur Vermeidung von Unfallfolgen ihr Material aus ihrem Verbandskasten zur Verfügung stellen.
  • In einer Hilfesituation erwartet niemand von Ihnen umfangreiche medizinische Kenntnisse. Aber Sie sollten wissen, wie Sie mit geringem Aufwand auch als Laie helfen können, bis Rettungskräfte an der Unfallstelle eingetroffen sind. Nutzen Sie daher bitte auch Auffrischungslehrgänge von Rettungsdiensten, damit Sie über Hilfemöglichkeiten Bescheid wissen.
  • Sie können dadurch eventuell Menschenleben retten!

Notruf

Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen –Wenn Sie für den Notruf ein Mobiltelefon nutzen möchten, ist zu beachten: Bei deutschen Mobiltelefon-Verträgen muss jedoch eine frei geschaltete SIM-Karte in das Gerät eingelegt sein.

 

In fast allen Ländern Europas  sowie in Russland, der Ukraine und einigen anderen Staaten ist die Nummer 112 als Notrufnummer festgelegt. In Deutschland erreicht man daneben den Polizeinotruf unter 110.

Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Tätigen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen. Dazu gelten folgende W-Regeln:

 

  • Wer ruft an? 
  • Wo ist etwas passiert?  
  • Was ist passiert? 
  • Wie viele Verletzte? 
  • Welche Art von Verletzungen? 
  • Warten auf Rückfragen!
  • Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet.