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Recht

 

Für schwerverletzte Opfer im Straßenverkehr ist es wichtig, den richtigen Weg zum Recht zu finden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dieser Weg sollte zu einem spezialisierten Anwalt führen (Verkehrs- und Schadensersatzrecht). Betroffene oder deren Angehörige sollten sich daher nach Kompetenz und Erfahrung auf diesem Gebiet erkundigen.

Gesetzliche Regelungen

Bei im Straßenverkehr erlittenen Verletzungen sind die folgenden gesetzlichen Regelungen zu beachten:

 

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

 

Bei Ansprüchen auf soziale Leistungen (zum Beispiel Pflege) ist auch das Sozialgesetzbuch (SGB) zu beachten.

Erfahrungen

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nicht alle in Betracht kommenden Ansprüche von den betroffenen Opfern oder ihren Anwälten geltend gemacht werden.  Dazu einige Beispiele:

 

  • Die Schadensposition „Haushaltsführungsschaden“ wird häufig übersehen.
  • Verletzte geben sich oft mit einem zu geringen Schmerzensgeld zufrieden.
  • Oft ist nicht bekannt, dass auch Familienangehörige (zum Beispiel Ehefrau oder Kinder) des Schädigers gegenüber dessen Haftpflichtversicherung Ansprüche haben.  Bei solchen „Unfällen im Familienverbund“ wird auch oft übersehen, dass die Verjährung gehemmt ist, solange die Ehe besteht.
  • Minderjährige können ihre Ansprüche auf Grund gehemmter Verjährung bis zum 21. Lebensjahr geltend machen.

 

Fazit: Nicht abgefundene Ansprüche sollten und können oftmals mit Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes auch noch nach Jahren durchgesetzt werden.

Schadensersatz

Der Anspruch auf Schadensersatz bei erlittenen Verletzungen ist auf den vollständigen Ausgleich des entstandenen materiellen Schadens gerichtet.  Darüber hinaus ist für immaterielle Schäden, zum Beispiel Schmerzen, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

 

In der Schadensabwicklung und auch in der Rechtsprechung besteht eine Tendenz zu höheren Schmerzensgeldern. Inzwischen werden Schwerstverletzten Schmerzensgelder von 500.000 bis 600.000 Euro gezahlt.

Gericht

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sind über das Amtsgericht geltend zu machen. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt: Sie dürfen nicht selbst klagen, sondern müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Rechtsanwalt

Es ist wichtig, einen Anwalt zu finden und zu beauftragen, der Kompetenz und Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen von Schwerstverletzten hat. Mitglieder der DIVO erhalten eine kostenfreie Erstberatung. Als Opfer eines Straßenverkehrsunfalls hat man Anspruch auf Kostenerstattung. Ein Anwalt ist dabei sehr oft hilfreich. Je schwerer die Unfallfolgen sind, um so eher lohnt es sich, zunächst einen Anwalt zu befragen. DIVO hilft dabei einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Ausdrücklich weisen wir jedoch darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung durchführen.

Gutachter

Bei der Schadensbeurteilung ist das Finden eines wirklich unabhängigen Gutachters eines der Hauptprobleme.  Er sollte nicht versicherungsorientiert arbeiten. DIVO erarbeitet zur Zeit eine Liste von Sachverständigen, die als nicht versicherungsorientiert eingeschätzt werden.